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Gemeinsamer Wahltermin für die Landtags- Bezirkstags- und Bundestagswahl 2013

Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2011

 

1. Mit Schreiben vom 12.12.2011 beantragt die SPD-Fraktion im Stadtrat Gerolzhofen, dass sich die Stadt Gerolzhofen dafür einsetzen soll, dass die Landtags-, Bezirkstags- und Bundestagswahl an einem Wahlsonntag stattfinden sollen. Außerdem soll die dadurch entstehende Kostenersparnis geschätzt werden und sollen die Vorteile für den Personalaufwand ermittelt werden.

 

2. Die Entscheidung über den Termin der Bundestagswahl obliegt nach § 16 BWG dem Bundespräsidenten bzw. nach Art. 20 LWG der Staatsregierung. Unabhängig davon kann die Stadt Gerolzhofen darauf hinweisen, dass ein gemeinsamer Wahltag sinnvoll wäre.

 

3. Bei der Landtags- und Bezirkstagswahl bzw. der Bundestagswahl erhält die Stadt Gerolzhofen im Wesentlichen sämtliche Sachausgaben sowie die sog. Zehr- oder Erfrischungsgelder für die Wahlvorstände ersetzt, sodass eine Zusammenlegung der Wahlen sich finanziell neutral gestalten würde.

 

Anders verhält es sich mit dem Personalaufwand. Bei einer Zusammenlegung der Wahlen müsste das Personal nur einmal die Briefwahlunterlagen ausstellen und die Wahllokale nur einmal einrichten bzw. ausstatten. Zudem müssten die Mitarbeiter nur an einem Wahlsonntag eingesetzt werden. Eine Bezifferung dieser Kosten ist nicht möglich, da die meisten dieser Kosten entweder nicht ermittelbar sind bzw. alle Mitglieds-gemeinden der VGem Gerolzhofen betreffen.

 

In der Sitzung am 16.01.2012 fällt folgender einstimmiger Beschluß:

 

Die Stadt Gerolzhofen wird bei der Bayer. Staatsregierung anfragen, ob der Wahltermin der Landtags- und Bezirkswahl 2013 so terminiert werden kann, dass dieser mit dem Wahltermin für die Bundestagswahl 2013 zusammenfällt.


 

In der Sitzung am 27.02.2012 wurde folgende Antwort vorgetragen:

 

Mit Schreiben vom 17.02.2012 bedankt sich Oberregierungsrat Herr Groß im Namen des Bayer. Staatsministerium für die Anregung, einen gemeinsamen Wahltermin im Herbst 2013 vorzusehen.

 

Nach dessen Aussage wird der Termin entsprechend der bisherigen Staatspraxis, voraussichtlich etwa spätestens neun Monate vor dem Wahltag durch die Staats-regierung festgelegt. Dabei werden alle maßgeblichen Umstände, insbesondere der beabsichtigte Termin für die Bundestagswahl, aber auch die von den Gemeinden vorgetragenen Argumente gewürdigt.


 

SPD Ortsverein Gerolzhofen  | info@spd-gerolzhofen.de