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Info- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Organspende

Der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Vogt, Ex-Chefarzt Dr. Manfred Klein und Transfusionsmediziner Dr. Jürgen Kößler (von links) diskutierten beim SPD-Ortsverein Gerolzhofen das Thema Organspende. Rechts SPD-Ortsvorsitzender Lukas Bräuer. Foto: Norbert Finster

 

Wie schwierig das Problem der Organspende auch für Menschen ist, die sich beruflich damit beschäftigen oder beschäftigt haben, zeigte sich bei einer Diskussionsveranstaltung des SPD-Ortsvereins, die unter der Moderation von Altbürgermeister Hartmut Bräuer stand.

Auch im hochkarätig besetzten Podium gab unterschiedliche Meinungen zur Frage, was denn besser sei – die Einführung der sogenannten doppelten Widerspruchslösung, wie von CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach vorgeschlagen, oder die Weiterentwicklung der gegenwärtigen Zustimmungslösung, entwickelt von einer  Parlamentariergruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und CSU-Politiker Stephan Pilsinger.

Hartmut Bräuer sagte in seiner Anmoderation, die erste Herzverpflanzung auf der Welt durch Professor Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 sei für ihn ein Phänomen gewesen. Er konnte kaum glauben, dass so etwas möglich ist. Heute seien Organtransplationen fast schon etwas Alltägliches, nicht aber Information und Aufklärung, die dazu führen, dass bisher noch desinteressierte Menschen über ihre eigenen Schatten springen.

Ohne Widerspruch potenzieller Spender

Dr. Jürgen Kößler, Transfusionsmediziner an der Universitätsklinik Würzburg, sprach sich in seinem Eingangsstatement nach Abwägung aller Argumente "knapp für die Widerspruchslösung" aus, bei der vor der Entscheidung dreimal eine umfangreiche schriftliche Information durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erfolgt. Wer nach dreimaliger Information keinen Widerspruch einlegt, wird als potenzieller Spender registriert.

Kößler beschäftigt die Frage, warum etwa bei der Blutspende eine relativ hohe Spendenbereitschaft bestehe, nicht aber bei der Organspende. Er sah hier emotionale Gründe. Blut werde einem lebenden, in der Regel gesunden Menschen entnommen, ein Organ einem Toten. Das System der Organspende müsse absolut vertrauenswürdig sein. Es gehe nicht an, dass es Manipulationen auf der Warteliste gibt, wie vor einigen Jahren in Deutschland geschehen. Dass der Staat jetzt initiativ wird und das Umfeld der Organspende gestalten möchte, hält Kößler für richtig.

Die rechtliche Seite beleuchtete Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Rainer Vogt. Er stellte zunächst fest, dass auf 3000 Spenderorgane 10 0000 Patienten warten. Alle acht Stunden sterbe einer von diesen Patienten. Warum dieses Missverhältnis? Einem Spender darf bisher ein Organ nur entnommen werden, wenn er dazu seine Einwilligung gegeben hat, entweder in einem Spenderausweis, im Testament, in einer Patientenverfügung oder in einer Äußerung gegenüber Angehörigen. Auch Vogt sprach sich für die Widerspruchslösung aus, weil hier ein höheres Spenderaufkommen zu erreichen sei. Grundsätzlich müsse aber mehr Überzeugungsarbeit für die Organspende betrieben werden. Hier zähle das Hauptargument: "Wenn ich selbst im Ernstfall ein Organ möchte, muss ich auch bereit sein, eins zu spenden."

Dr. Manfred Klein, langjähriger Chefarzt der Inneren Abteilung an der Geomed-Kreisklinik und jetzt im Ruhestand, sprach sich dagegen für die Zustimmungslösung und eine vermehrte Diskussion über die Organspende aus. Seine Begründung: "Wenn ich ein fremdes Organ bekäme, hätte ich gerne, dass der Spender es gerne und freiwillig abgegeben hat." Klein nahm auch zu der These Stellung, dass der Mensch auch nach dem Hirntod weiterlebe und es bei der ganzen Organspendeaktion um Geld gehe. Klein erklärte, der Begriff des Hirntodes existiere schon viel länger (seit etwa 1800) als die Organspende. Dieser Theorie gelte es das Wasser abzugraben. Bei einem Hirntod sei der Mensch wirklich gestorben.

Starkes Beispiel aus der Praxis

Die Riege der Experten ergänzte die Gerolzhöferin Christine Barth, die vor 15 Jahren gleichzeitig eine neue Niere und eine neue Bauchspeicheldrüse eingesetzt bekam, nachdem sie viele Jahre vom Insulin abhängig war, zahllose Diäten und Dialysen durchmachte. "Heute bin ich ein fast gesunder, glücklicher Mensch", sagt sie von sich selbst. Von ihrer Spenderin weiß sie nur, dass sie 47 Jahre alt gewesen ist. Eineinhalb Jahre lang stand Christine Barth auf der Warteliste, dann ging im Dezember 2003 alles von einem Tag auf den anderen. Seitdem engagiert sich die Spendenempfängerin für die Organspende. Sie verwies auf andere Länder, wo man automatisch Organspender ist, ohne Ausweis und ohne dass die Familie nach dem Tod zustimmen muss - eine Situation, die die Anspannung von Angehörigen nach einem Sterbefall noch verschärfe.

In der Beantwortung der ersten Frage aus dem Publikum meinte Dr. Manfred Klein, es habe durchaus Sinn, sich zum Organspender zur Verfügung zu stellen, wenn man selbst krank ist. Es gebe auch keine Altersgrenze. In der Medizin werde versucht, gespendete Organe immer an etwa altersgleiche Patienten weiterzugeben ("old for old").

Nach Hirntod keine Schmerzen mehr

Wie das Prozedere einer Organspende genau abläuft, wollte ein anderer Zuhörer wissen. Dazu Klein: Zunächst müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Einer von ihnen muss Neurologe oder Neurochirurg sein. Das Hirngewebe sei das empfindlichste beim Menschen. Wenn der Verstorbene seine Bereitschaft zur Spende erklärt hat und auch sonst niemand widerspricht, werde das Organ unter OP-Bedingungen entnommen und auf schnellstmöglichem Weg an die transplantierende Klinik weitergegeben. Dieses Verfahren sei auch an einem kleinen Krankenhaus wie der Geomed-Kreisklinik möglich. Im Bedarfsfall kommen die Spezialisten ans Haus und entnehmen Organe.

Bei der Entnahme gebe es kein Schmerzempfinden beim Spender, sagte der ehemalige Chefarzt zu einer weiteren Frage. Denn wenn der Hirntod eingetreten ist, gebe es keine Schmerzen mehr. Bei dessen Feststellung werde sehr sorgfältig gearbeitet, denn eine falsche Leichenschau sei mit das Schlimmste, was einem Arzt passieren kann.

Hohe Dunkelziffer

Jürgen Kößler ergänzte, er sei sich sicher, dass es eine hohe Dunkelziffer an Menschen gebe, die einer Organspende zustimmen würden. Dazu müsse aber organisatorisch eine Menge passieren. Beispielsweise müssten die Transplantationsbeauftragten an Kliniken eine viel bessere Stellung haben.

Andere Fragen richteten sich an den Juristen Rainer Vogt. Wie lange haben Angehörigen Zeit, sich zu entscheiden, wenn sie nach einer Organspende ihres Verstorbenen gefragt werden? Nur eine kurze Spanne, so Vogt. Das sei aber eher der medizinischen als der rechtlichen Seite geschuldet. Und: Können Angehörige den Willen eines Verstorbenen überstimmen, der zu einer Spende bereit gewesen wäre. "Der Wille des Verstorbenen gilt, aber der Arzt würde einem Verstorbenen trotzdem kein Organ entnehmen, wenn die Frau widerspricht."

 

Quelle des Artikels: Mainpost vom 16.04.2019, Norbert Finster

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